FLOMIO

AGB FLOMIO Platz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von FLOMIO-Plätzen und die Kaufvertragsvermittlung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Miet- und Vermittlungsverträge zwischen dem/der Verkäufer:in und derjenigen FLOMIO-Standortgesellschaft, die den im Buchungsprozess ausgewählten Standort betreibt. Die konkrete Vertragspartnerin wird dem/der Verkäufer:in vor Abgabe der Buchung mit vollständiger Firma, Anschrift und Registerangaben angezeigt und in der Buchungsbestätigung nochmals genannt.

§ 1 Vertragsgegenstand und System

(1) FLOMIO betreibt ein sogenanntes Hybrid-Retail-Konzept, das stationären Handel mit einer digitalen Plattform verbindet. Ziel ist die Förderung eines lokalen, transparenten Produktkreislaufs gebrauchter und handgefertigter Waren. Das System umfasst:

- den stationären Verkauf von Waren im Ladengeschäft,

- die digitale Verkäuferoberfläche über eine App bzw. die Internetseite,

- eine zentrale Datenbank zur Verwaltung von Produkt-, FLOMIO-Platz- und Transaktionsdaten der Verkäufer:innen.

(2) FLOMIO überlässt privaten und/oder gewerblich tätigen Verkäufer:innen gegen Entgelt einen oder mehrere gekennzeichnete Verkaufsplätze zur zeitlich befristeten Präsentation und zum Verkauf von Artikeln. Die konkrete Ausgestaltung eines Verkaufsplatzes kann je nach Standort und gebuchter Kategorie insbesondere aus einem Regal, einem Regalboden, einer Kleiderstange, einem Vitrinenplatz oder einer sonstigen gekennzeichneten Verkaufsfläche bestehen. Diese Verkaufsplätze werden nachfolgend einheitlich als „FLOMIO-Platz“ beziehungsweise im Plural als „FLOMIO-Plätze“ bezeichnet. Privater Verkäufer:in ist, wer den Verkauf der Artikel zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Gewerblicher Verkäufer:in ist, wer den Verkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Artikel gewerblicher Verkäufer:innen werden auf dem Kassenbon gesondert ausgewiesen. FLOMIO behält sich vor, gewerbliche Verkäufer:innen zusätzlich am FLOMIO-Platz, auf Verkaufsetiketten oder in digitalen Systemen auszuweisen.

(3) FLOMIO vermittelt im Ladengeschäft Kaufverträge im Namen und auf Rechnung des/der Verkäufer:in und wickelt Zahlungen für den/die Verkäufer:in ab (Stellvertretung). Der Verkaufspreis wird von FLOMIO nach Abzug der vertraglichen Provision und Entgelte gemäß § 7 an den/die Verkäufer:in ausgekehrt. FLOMIO steht nicht für einen Verkaufserfolg ein.

(4) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Verkäufers:in werden nicht anerkannt, es sei denn, FLOMIO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bestandteil des Vertrages sind die jeweils gültige Preisliste (abrufbar unter https://flomio.de/preise/), Verbotsliste (abrufbar unter https://flomio.de/verbote/) und Datenschutzinformation (abrufbar unter https://flomio.de/datenschutz/).

§ 2 Vertragsschluss, Registrierung, Altersgrenze

(1) Verkäufer:innen können über die App oder die Internetseite einen oder mehrere FLOMIO-Plätze zur Präsentation und zum Verkauf von Waren und Zusatzleistungen (z. B. Sicherungsetiketten, Vitrinen, Regalservice) gegen Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/preise/, buchen. Voraussetzung für die Buchung ist die Erstellung eines Verkäuferprofils (Registrierung) unter Angabe seiner Kontaktdaten, einer Bankverbindung und ggf. dem umsatzsteuerlichen Status, andernfalls kann kein Verkäuferprofil (Registrierung) erstellt werden. Die Erstellung des Verkäuferprofils (Registrierung) stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

Nach der Registrierung wählt der/die Verkäufer:in den gewünschten FLOMIO-Standort, die Art und Anzahl der FLOMIO-Plätze, den Buchungszeitraum und gegebenenfalls Zusatzleistungen aus. Vor Abgabe der Buchung werden die ausgewählten Leistungen, der Buchungszeitraum, der Gesamtpreis und die eingegebenen Daten in einer Buchungsübersicht angezeigt. Die Angaben können bis zur Abgabe der Buchung eingesehen, geändert und korrigiert werden. Zur Fortsetzung des Buchungsvorgangs muss der/die Verkäufer:in durch aktives Anklicken bestätigen, dass er/sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Außerdem muss der/die Verkäufer:in ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zustimmen und bestätigen, dass ihm/ihr bekannt ist, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch FLOMIO erlischt.

Anschließend wählt der/die Verkäufer:in eine der angebotenen Zahlungsarten aus und gibt die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten ein beziehungsweise bestätigt diese. Erst durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt [Gesamtbetrag] EUR zahlen“ gibt der/die Verkäufer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Miet- und Vermittlungsvertrages über die in der Buchungsübersicht aufgeführten FLOMIO-Plätze und Zusatzleistungen ab.

Unmittelbar nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der/die Verkäufer:in per E-Mail eine automatisierte Buchungsbestätigung. Mit Zugang der Buchungsbestätigung nimmt FLOMIO das Vertragsangebot an und der Miet- und Vermittlungsvertrag kommt zustande. Die anschließende Freischaltung und Zuordnung eines konkreten FLOMIO-Platzes im FLOMIO-System dienen der Durchführung des geschlossenen Vertrages. Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere die konkrete FLOMIO-Gesellschaft als Vertragspartnerin, den ausgewählten FLOMIO-Standort, die Buchungsnummer, Art und Anzahl der gebuchten FLOMIO-Plätze, den Buchungszeitraum, gebuchte Zusatzleistungen, den Gesamtpreis sowie die ausgewählte Zahlungsart. Der Buchungsbestätigung werden die für die Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung beigefügt. Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden von FLOMIO gespeichert und dem/der Verkäufer:in mit der Buchungsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt. Die Buchungsbestätigung und die beigefügten Unterlagen können gespeichert und ausgedruckt werden. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(a) Die technischen Schritte des elektronischen Vertragsschlusses sind die Eingabe der persönlichen Daten zur Erstellung eines Nutzerprofils, die Auswahl des Standorts, der Art und Anzahl der FLOMIO-Plätze, des Buchungszeitraums und gegebenenfalls der Zusatzleistungen, die Anzeige einer Buchungsübersicht mit allen Vertragsdaten, die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen, die Abgabe der erforderlichen Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und die Abgabe des verbindlichen Vertragsangebots durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt [Gesamtbetrag] EUR zahlen“.

(b) Eingabefehler können vor Absenden jederzeit über die üblichen Browser- oder App-Funktionen korrigiert werden.

(c) Nach Abgabe der Buchung erhält der/die Verkäufer:in eine Buchungsbestätigung mit den Buchungsdaten.

(d) Der Vertragstext wird von FLOMIO gespeichert und dem/der Verkäufer:in in Textform (E-Mail) zur Verfügung gestellt.

(e) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragsunterlagen (Buchungsdaten, AGB, Bestätigung) können dauerhaft gespeichert oder ausgedruckt werden.

(2) Ein Miet- und Vermittlungsvertrag über einen FLOMIO-Platz kommt nur mit volljährigen Personen (≥ 18 Jahre) zustande.

(3) Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, ihren Status korrekt anzugeben und bestehende gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen.

(4) Bei Abschluss eines Miet- und Vermittlungsvertrages über einen FLOMIO-Platz und/oder bei der Buchung von Zusatzleistungen über die App oder die Internetseite von FLOMIO handelt es sich bei Verbraucher:innen um einen Fernabsatzvertrag. Der/die Verkäufer:in erklärt:

„Ich stimme zu und verlange ausdrücklich, dass FLOMIO vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (insbesondere Bereitstellung der Verkaufsfläche und Vermittlungsleistung) beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch FLOMIO verliere (§ 356 Abs. 4 BGB). Die Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen.“

§ 3 Buchungszeitraum, Zuweisung und Einrichtung des FLOMIO-Platzes

(1) Der Buchungszeitraum ergibt sich aus der bei der Buchung gewählten Laufzeit. Die Einrichtung des FLOMIO-Platzes ist ab 17:00 Uhr des Vortages oder am ersten Buchungstag während der regulären Öffnungszeiten möglich. Ein späterer Beginn der Einrichtung durch den/die Verkäufer:in hat keine Auswirkung auf den vereinbarten Buchungszeitraum; dieser verlängert sich nicht automatisch.

(2) FLOMIO weist dem/der Verkäufer:in innerhalb des gebuchten Standorts einen konkreten FLOMIO-Platz entsprechend der gebuchten Kategorie und der verfügbaren Flächen zu. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz, eine bestimmte Lage oder eine bestimmte Nummer besteht nicht. FLOMIO erstellt für jeden Artikel einen QR-Code, der die relevanten Artikeldaten digital abbildet und sicherstellt, dass jeder Artikel im System eindeutig dem Verkäuferkonto zugeordnet werden kann. Die QR-Codes werden auf den von dem/der Verkäufer:in vor Ort ausgedruckten Etiketten dargestellt und dienen als Grundlage für die Erfassung und Abwicklung der Verkäufe im Kassensystem von FLOMIO.

(3) Der/die Verkäufer:in ist verpflichtet, die Artikel eigenständig in das Ladengeschäft zu bringen, die erforderlichen Etiketten vor Ort über den Etikettendrucker auszudrucken, jeden Artikel mit dem dazugehörigen Etikett zu versehen und die Ware ausschließlich auf dem zugewiesenen FLOMIO-Platz zu präsentieren. Die Nutzung anderer oder benachbarter FLOMIO-Plätze, ein Abweichen von der erforderlichen Etikettierung oder eine unsachgemäße Platzierung der Ware sind unzulässig.

(4) Die Nutzung der Dienstleistung ist nur nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts gemäß § 6 zulässig. Eine vorzeitige Nutzung, etwa durch den Ausdruck von Etiketten, das Einrichten des FLOMIO-Platzes oder den Verkauf von Artikeln vor Zahlungseingang, kann durch FLOMIO im Einzelfall geduldet werden. Auch im Wiederholungsfall entsteht daraus kein Anspruch auf zukünftige Kulanz oder eine Abweichung von den Vertragsbedingungen. FLOMIO behält sich bei ausbleibender Zahlung vor, die Auszahlung von Verkaufserlösen gemäß § 7 zurückzuhalten, bereits eingebrachte Ware bis zur Klärung zu sperren und gegebenenfalls aus dem Verkaufsraum zu entfernen.

(5) Der FLOMIO-Platz darf ausschließlich innerhalb der zugewiesenen und gekennzeichneten Fläche genutzt werden. Die Artikel sind standsicher und so zu platzieren, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Bei mehrstöckigen Regalflächen sind schwere Gegenstände im unteren Bereich zu platzieren. Das Anbringen von Werbematerial, Dekoration oder sonstiger Ausstattung ist ohne vorherige Zustimmung von FLOMIO unzulässig.

(6) Wird ein FLOMIO-Platz über aufeinanderfolgende Zeiträume genutzt, ohne dass dieser zwischenzeitlich vollständig geräumt und für eine erneute Vergabe freigegeben wird, gilt die Nutzung als durchgehend, auch wenn im Buchungssystem Buchungslücken sichtbar sind. FLOMIO ist in diesem Fall berechtigt, die Nutzung als fortlaufenden Buchungszeitraum zu werten und entsprechend abzurechnen.

§ 4 Zulässige und unzulässige Artikel

(1) Zum Verkauf zugelassen sind gebrauchte Artikel und handgefertigte Unikate in verkehrsfähigem Zustand. Unzulässig sind u. a. Waffen, gefährliche Stoffe, Lebensmittel, Kosmetik, Tabakwaren, pornografische Inhalte, Markenfälschungen oder Ware aus strafbaren Handlungen oder sonstigen unseriösen Quellen, vgl. Verbotsliste, abrufbar unter https://flomio.de/verbote/.

(2) FLOMIO ist berechtigt, Artikel stichprobenartig zu prüfen, unzulässige oder verdächtige Artikel zu sperren, aus dem Verkauf zu nehmen oder zu entfernen. Bei Verstößen ist FLOMIO zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 5 Artikelanlage, Preisauszeichnung und Präsentation

(1) Jeder Artikel ist durch den/die Verkäufer:in über die App oder die Internetseite anzulegen. Hierzu lädt der/die Verkäufer:in ein Foto des Artikels hoch. Das System legt den Artikel automatisch an, erzeugt eine Artikelbeschreibung und einen Preisvorschlag. Der/die Verkäufer:in kann die Beschreibung und den Preis anschließend anpassen und selbst festlegen.

(2) Maßgeblich für den Verkauf ist grundsätzlich der am Artikel angebrachte Preis, sofern dieser über das Etikett im Kassensystem eindeutig lesbar und dem Artikel zuordenbar ist. Preisänderungen durch den/die Verkäufer:in erfordern die Erstellung und Anbringung eines neuen Etiketts. Änderungen ausschließlich im digitalen System ohne Austausch des Etiketts entfalten gegenüber Käufer:innen keine Wirkung.

Offensichtliche Preisirrtümer, technische Fehler, beschädigte oder manipulierte Etiketten sowie missbräuchlich angebrachte oder vertauschte Etiketten begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages zu dem ausgewiesenen Preis. FLOMIO ist in diesen Fällen berechtigt, den Verkauf abzulehnen oder das Etikett zu korrigieren.

§ 6 Entgelt für FLOMIO-Plätze und Zusatzleistungen

Das Entgelt für die gebuchten FLOMIO-Plätze und die Entgelte für Zusatzleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/preise/. Die Entgelte sind vor Beginn des Buchungszeitraums fällig und von dem/der Verkäufer:in zu zahlen.

§ 7 Provision, Abrechnung und Auszahlung

(1) FLOMIO erhält zusätzlich vom Verkaufserlös eine Provision gemäß Preisliste abrufbar unter https://flomio.de/preise/.

(2) Alle Verkäufe werden digital erfasst und dem/der jeweiligen Verkäufer:in über die App bzw. die Internetseite zugewiesen. Alle Erlöse der/die Verkäufer:in abzüglich der Provision und etwaig noch geschuldeter Entgelte für Verlängerungen des Buchungszeitraums und/oder Zusatzleistungen werden unbar an den/die Verkäufer:in auf die angegebene Kontoverbindung ausgezahlt. Der Abrechnungszyklus ist aus der aktuellen Preisliste ersichtlich, abrufbar unter https://flomio.de/preise/.

Der/die Verkäufer:in erhält eine Abrechnung als PDF, abrufbar über die App.

(3) FLOMIO ist berechtigt, Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, solange offene Forderungen gegen den/die Verkäufer:in bestehen, der Verdacht auf Betrug, Missbrauch, rechtswidrige Ware oder sonstige Vertragsverstöße besteht oder die ordnungsgemäße Abrechnung noch nicht abschließend geklärt ist.

§ 8 Gefahrtragung, Diebstahl, Versicherung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, tragen die Verkäufer:innen das Risiko von Verlust oder Diebstahl ihrer Artikel. FLOMIO trägt lediglich für die verkehrsübliche Bewachung und Kontrolle der Artikel Sorge; zu darüber hinausgehenden besonderen Bewachungs- und/oder Kontrollmaßnahmen ist FLOMIO nicht verpflichtet. Verkehrsüblich ist vorliegend die Überwachung des Verkaufsbereichs mittels Videotechnik. Die Artikel können darüber hinaus von FLOMIO als entgeltpflichtige Zusatzleistung mit Sicherungsetiketten versehen werden.

(2) Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, natürliche Abnutzung, tierische Einwirkungen oder durch das Verhalten Dritter entstehen, haftet FLOMIO nicht.

(3) Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleiben unberührt.

§ 9 Rechte Dritter, Freistellung, Informationspflichten

(1) Die Verkäufer:innen versichern die rechtmäßige Herkunft der Artikel und dass sie zum Verkauf der Artikel berechtigt sind und keine Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, verletzen. Die Verkäufer:innen stellen FLOMIO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware der Verkäufer:innen stehen.

(2) Gewerbliche Verkäufer:innen erfüllen, soweit erforderlich, gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in eigener Verantwortung.

§ 10 Haftung

Soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, haftet FLOMIO für Vertragsverletzungen unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FLOMIO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von FLOMIO ausgeschlossen.

§ 11 Ende des Buchungszeitraums, Räumung, Verwahrung und Verwertung

(1) Der Buchungszeitraum endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums. FLOMIO kann den/die Verkäufer:in als unverbindlichen Service vor Ablauf des Buchungszeitraums per App und/oder E-Mail an das bevorstehende Ende erinnern. Ein Anspruch auf eine solche Erinnerung besteht nicht. Der gebuchte FLOMIO-Platz ist am letzten Buchungstag bis 17:00 Uhr vollständig zu räumen. Bei Verzug kann eine Räumungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/preise/, erhoben werden. Eine Verlängerung des Vertrages gemäß § 545 BGB über den vereinbarten Buchungszeitraum hinaus wird ausgeschlossen.

(2) Nicht abgeholte Artikel werden von FLOMIO nach Ablauf des Buchungszeitraums für 14 Tage verwahrt. FLOMIO kann den/die Verkäufer:in in Textform über verbliebene Artikel informieren. Nach Ablauf der Verwahrungsfrist ist FLOMIO berechtigt, nicht abgeholte Artikel zu verwerten, zu entsorgen oder anderweitig zu verwenden; Erlöse stehen FLOMIO zu.

(3) Das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) bleibt unberührt.

§ 12 Kündigung

(1) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des Buchungszeitraums. Eine Verlängerung ist über die App beziehungsweise die Internetseite möglich.

(2) FLOMIO ist berechtigt, eine bestätigte Buchung vor Beginn des Buchungszeitraums aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu stornieren. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der gebuchte FLOMIO-Platz aufgrund einer technischen Fehlbuchung, Doppelbuchung, Betriebsstörung, Standortschließung oder aus sonstigen von FLOMIO nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu behebenden Gründen nicht bereitgestellt werden kann, der vereinbarte Zahlungsvorgang fehlschlägt, offene Forderungen gegen den/die Verkäufer:in bestehen oder konkrete Anhaltspunkte für falsche Angaben, Missbrauch, unzulässige Waren oder erhebliche frühere Vertragsverstöße vorliegen.

(3) Wird eine Buchung aus einem Grund storniert, den der/die Verkäufer:in nicht zu vertreten hat, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Datenschutz

FLOMIO verarbeitet personenbezogene Daten der Verkäufer:innen zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Darüber hinaus kann FLOMIO auf freiwilliger Basis und nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person weitere personenbezogene Daten (z. B. Geschlecht, Geburtsdatum, freiwillige Kontaktpräferenzen oder Interessen) verarbeiten, um die Kundenbindung gezielt und personalisiert zu gestalten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Eine Einwilligung zur Nutzung freiwilliger Angaben kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten als betroffene Person sowie zu Kontaktmöglichkeiten sind abrufbar in der Datenschutzerklärung unter https://flomio.de/datenschutz/.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 15 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Verbraucher:innen haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 355 BGB).

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn FLOMIO die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der/die Verkäufer:in ausdrücklich zugestimmt hat, dass FLOMIO vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der/die Verkäufer:in seine/ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass er/sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch FLOMIO das Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Die entsprechende Erklärung wird elektronisch dokumentiert.

Newsletter

Bleib auf dem Laufenden

Aktionen, neue Standorte und Insider-Tipps - direkt in dein Postfach. Kein Spam, jederzeit kündbar.

Regal jetzt buchen