zwischen der FLOMIO Bremen GmbH in Gründung, Papenstr. 5, 28195 Bremen („Flomio“) und
dem jeweiligen Regalmieter:in/Verkäufer:in („Mieter/Verkäufer“) gemeinsam „Parteien“ kommt ein Regalmiet- und Vermittlungsvertrag gemäß der nachstehenden Bedingungen zustande.
(1) Flomio betreibt ein sogenanntes Hybrid-Retail-Konzept, das stationären Handel mit einer digitalen Plattform verbindet. Ziel ist die Förderung eines lokalen, transparenten Produktkreislaufs gebrauchter und handgefertigter Waren. Das System umfasst:
– den stationären Verkauf von Waren im Ladengeschäft,
– die digitale Verkäuferoberfläche über eine App/ die Internetseite,
– eine zentrale Datenbank zur Verwaltung von Produkt-, Regal- und Transaktionsdaten der Verkäufer:in.
(2) Flomio vermietet dem/der privaten und/ oder gewerblich tätigen Verkäufer:in eine gekennzeichnete Verkaufsfläche (Regal, Regalboden, Kleiderstange o. Ä.) zur Präsentation und zum Verkauf von Artikeln. Privater Verkäufer:in ist, wer den Verkauf der Artikel zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Gewerblicher Verkäufer:in ist, wer den Verkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Flomio vermittelt im Ladengeschäft Kaufverträge im Namen und auf Rechnung des/der Verkäufer:in und wickelt Zahlungen für den Verkäufer:in ab (Stellvertretung). Der Verkaufspreis wird von Flomio nach Abzug der vertraglichen Provision und Entgelte gemäß § 7 an den/die Verkäufer:in ausgekehrt. Flomio steht nicht für einen Verkaufserfolg ein.
(4) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers:in werden nicht anerkannt, es sei denn, Flomio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bestandteil des Vertrages sind die jeweils gültige Preisliste (abrufbar unter https://flomio.de/Preise), Hausordnung (abrufbar unter https://flomio.de/Hausordnung), Verbotsliste (abrufbar unter https://flomio.de/faq/#verbote) und Datenschutzinformation (abrufbar unter https://flomio.de/datenschutz).
(1) Verkäufer:innen („Anbieter“) können über die App oder die Internetseite Regalflächen zur Präsentation und zum Verkauf von Waren und Zusatzleistungen (z. B. Etikettensatz, Regalservice, Sicherungsetiketten) gegen Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/Preise, buchen. Voraussetzung für die Buchung ist die Erstellung eines Verkäuferprofils (Registrierung) unter Angabe seiner Kontaktdaten, einer Bankverbindung und ggf. dem USt-Status, andernfalls kann kein Verkäuferprofil (Registrierung) erstellt werden. Die Erstellung des Verkäuferprofils (Registrierung) stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Nach Erstellung des Verkäuferprofils (Registrierung) und Auswahl der gewünschten Anzahl der Regale und der Laufzeit der Miete kann der Verkäufer:in über die App/ die Internetseite von Flomio Regalflächen buchen. Nach Eingabe aller nötigen Informationen und klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Buchen der Regalflächen und/ oder Zusatzleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Verkäufer:in die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Verkäufer:in durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ und „Verzicht auf sein Widerrufsrecht“ diese Vertragsbedingungen und den Verzicht auf sein Widerrufsrecht im Fernabsatz akzeptiert hat. Erst hiermit gibt der/die Anbieter:in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Miet- und Vermittlungsvertrages ab. Flomio bestätigt den Eingang der Buchung per automatischer E-Mail in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird, die der Verkäufer:in über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Flomio das Angebot ausdrücklich annimmt, z. B. durch gesonderte Bestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung der gebuchten Verkaufsfläche im System. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Freischaltung der gebuchten Verkaufsfläche, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Verkäufer:in von Flomio auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(a)Technische Schritte des elektronischen Vertragsschlusses sind die Eingabe der persönlichen Daten zur Erstellung eines Nutzerprofils (Registrierung), Auswahl der Regalfläche und Mietdauer, Anlage der Verkaufsgegenstände, Anzeige einer Bestellübersicht mit allen Vertragsdaten, ausdrückliche Zustimmung zu den AGB und Datenschutzinformationen und die Abgabe des verbindlichen Vertragsangebots durch Klick auf den Button „jetzt Kaufen“.
(b) Eingabefehler können vor Absenden jederzeit über die üblichen Browser- oder App-Funktionen korrigiert werden.
(c) Nach Absenden erhält der/die Verkäufer:in eine Eingangsbestätigung mit den Buchungsdaten.
(d) Der Vertragstext wird von Flomio gespeichert und dem/der Verkäufer:in nach Vertragsschluss in Textform (E-Mail) zur Verfügung gestellt.
(e) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragsunterlagen (Buchungsdaten, AGB, Bestätigung) können dauerhaft gespeichert oder ausgedruckt werden.
(f) Flomio kann den Vertragsabschluss ablehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Waren.
(2) Ein Regalmiet- und Vermittlungsvertrag kommt nur mit volljährigen Personen (≥ 18 Jahre) zustande.
(3) Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, ihren Status korrekt anzugeben und bestehende gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen.
(4) Bei dem Abschluss eines Regalmiet- und Vermittlungsvertrag und/oder von Zusatzleistungen über die App und/ oder die Internetseite von Flomio handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Der/die Verkäufer:in erklärt:
„Ich verlange, dass Flomio sofort nach Vertragsabschluss mit der Bereitstellung des Regals und der Vermittlung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich dadurch mein Widerrufsrecht verliere.“ (§ 356 Abs. 5 BGB)
(1) Die Mietdauer richtet sich nach der jeweiligen Buchung durch den Verkäufer:in. Die Einrichtung des gebuchten Regals erfolgt am Vorabend des ersten oder am ersten Miettag während der Öffnungszeiten.
(2) Flomio weist dem Verkäufer:in nach Bewertung der vom Verkäufer:in angelegten Artikel ein zu seiner Buchung passendes Regal zu, generiert Barcode-IDs und ordnet die Ware dem Verkäufer:in digital (App/ Internetseite) zu.
(3) Die Verkäufer:innen sind verpflichtet die Artikel selbstständig in das Ladengeschäft zu bringen. Der Verkäufer:in scannt im Ladengeschäft seinen Verkäuferbarcode und druckt die von Flomio erstellten Verkaufsetiketten. Die Einrichtung des Regals und das Anbringen der Etiketten/ Barcode-Ids etc. erfolgt durch den Verkäufer:in. Nach Prüfung des Artikels durch Flomio Mitarbeiter kann der Verkäufer:in das Regal im Ladengeschäft nutzen und wird in der App aktiviert, dadurch sind die Artikel des Verkäufer:in im digitalen Bestand sichtbar (App & Datenbank), jedoch nicht bevor der Verkäufer:in nicht das vereinbarte Entgelt gemäß § 6 gezahlt hat.
(4) Das Regal ist sauber, standsicher und nur innerhalb der markierten Fläche zu nutzen. Schwere Gegenstände sind im unteren Bereich des Regals zu platzieren; Werbematerial am Regal ist nicht gestattet.
(1) Zum Verkauf zugelassen sind gebrauchte Artikel und handgefertigte Unikate in verkehrsfähigem Zustand. Unzulässig sind u. a. Waffen, gefährliche Stoffe, Lebensmittel, Tabakwaren, pornografische Inhalte, Markenfälschungen oder Ware aus tragbaren Handlungen oder sonstige unseriösen Quellen, vgl Verbotsliste, abrufbar unter https://flomio.de/faq/#verbote.
(2) Flomio darf stichprobenartig prüfen, ob zum Verkauf vorgesehene Artikel auf der Verbotsliste stehen und verdächtige Artikel sperren/entfernen und bei Verstößen fristlos kündigen.
(1) Jeder Artikel ist vom Verkäufer:in über die App oder die Internetseite anzulegen. Hierzu hat der Verkäufer:in ein Foto hochzuladen, das System erzeugt automatisch eine Artikelliste mit Artikelbeschreibung und einem Preisvorschlag. Der Verkäufer:in kann die Beschreibung und den Preis anpassen und abweichend festlegen.
(2) Jede Preisänderung erfordert neue Preisschilder. Rabatte werden digital gesteuert. Artikel ohne korrektes Preisschild werden von Flomio entfernt.
Das Mietentgelt und das Entgelt für Zusatzleistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/Preise. Das Mietentgelt und das Entgelt für Zusatzleistungen ist vor Mietbeginn fällig und vom Verkäufer:in zu zahlen.
(1) Flomio erhält zusätzlich vom Verkaufserlös eine Provision gemäß Preisliste abrufbar unter https://flomio.de/Preise.
(2) Alle Verkäufe werden digital erfasst und dem jeweiligen Verkäufer:in über die App bzw. die Internetseite zugewiesen. Alle Erlöse der Verkäufer:in abzüglich der Provision und etwaig noch geschuldeter Entgelte für Verlängerungen der Mietdauer und/ oder Zusatzleistungen werden unbar an die Verkäufer:in an die angegebene Kontoverbindung ausgezahlt. Der Abrechnungszyklus ist aus der aktuellen Preisliste ersichtlich, abrufbar unter https://flomio.de/Preise.
Der Verkäufer erhält eine Abrechnung auf Wunsch als PDF per Mail oder abrufbar über die App.
(3) Bei Verdacht auf Betrug darf Flomio Auszahlungen zurückhalten.
(1) Soweit nicht anders vereinbart, tragen die Verkäufer:innen das Risiko von Verlust/Diebstahl ihrer Artikel. Flomio trägt lediglich für die verkehrsübliche Bewachung und Kontrolle der Artikel Sorge; zu darüber hinausgehenden besonderen Bewachungs- und/oder Kontrollmaßnahmen ist Flomio nicht verpflichtet. Verkehrsüblich ist vorliegend die Überwachung des Verkaufsbereichs mittels Videotechnik. Die Artikel können darüber hinaus von Flomio als entgeltpflichtige Zusatzleistung mit Sicherungsetiketten versehen werden.
(2) Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, natürliche Abnutzung, tierische Einwirkungen oder durch das Verhalten Dritter entstehen, haftet Flomio nicht.
(3) Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleiben unberührt.
(1) Die Verkäufer:innen versichern die rechtmäßige Herkunft der Artikel und das sie zum Verkauf der Artikel berechtigt sind und keine Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte etc. verletzen. Die Verkäufer:innen stellen Flomio auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware der Verkäufer:innen stehen.
(2) Gewerbliche Verkäufer:innen erfüllen, soweit erforderlich, gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in eigener Verantwortung.
Soweit nicht anders vereinbart haftet Flomio für Vertragsverletzungen unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Flomio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Flomio ausgeschlossen.
(1) Der Verkäufer:in wird 3 Tage vor Ablauf der Mietzeit per App/Email an den Ablauf der Mietzeit erinnert. Das gebuchte Regal ist am letzten Miettag von dem Verkäufer:in vollständig zu räumen. Bei Verzug kann eine Räumungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste, abrufbar gemäß https://flomio.de/Preise, erhoben werden. Eine Verlängerung des Vertrages gemäß § 545 BGB über die vereinbarte Mietzeit hinaus wird ausgeschlossen.
(2) Nicht abgeholte Artikel werden von Flomio 14 Tage verwahrt; nach schriftlicher Benachrichtigung und Fristablauf darf Flomio die Ware verwerten. Erlöse stehen Flomio zu.
(3) Das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) bleibt unberührt.
(1) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist über die App bzw. die Internetseite möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Flomio verarbeitet personenbezogene Daten der Verkäufer:innen ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß DSGVO, abrufbar unter https://flomio.de/datenschutz.
(1) Soweit vereinbar, gilt deutsches Recht.
(2) Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(1) Verbraucher:innen haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) Durch Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung (§ 356 Abs. 5 BGB) erlischt das Widerrufsrecht.
(3) Diese Erklärung wird elektronisch dokumentiert.