§ 1 Vertragsgegenstand und System
(1) Flomio betreibt ein sogenanntes Hybrid-Retail-Konzept, das stationären Handel mit einer digitalen Plattform verbindet. Ziel ist die Förderung eines lokalen, transparenten Produktkreislaufs gebrauchter und handgefertigter Waren. Das System umfasst:
(2) Flomio vermietet dem/der privaten und/ oder gewerblich tätigen Verkäufer:in eine gekennzeichnete Verkaufsfläche (Regal, Regalboden, Kleiderstange o. Ä.) zur Präsentation und zum Verkauf von Artikeln. Privater Verkäufer:in ist, wer den Verkauf der Artikel zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Gewerblicher Verkäufer:in ist, wer den Verkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Artikel gewerblicher Verkäufer:in werden auf dem Kassenbon gesondert ausgewiesen.
(3) Flomio vermittelt im Ladengeschäft Kaufverträge im Namen und auf Rechnung des/der Verkäufer:in und wickelt Zahlungen für den Verkäufer:in ab (Stellvertretung). Der Verkaufspreis wird von Flomio nach Abzug der vertraglichen Provision und Entgelte gemäß § 7 an den/die Verkäufer:in ausgekehrt. Flomio steht nicht für einen Verkaufserfolg ein.
(4) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers:in werden nicht anerkannt, es sei denn, Flomio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bestandteil des Vertrages sind die jeweils gültige Preisliste (abrufbar unter https://flomio.de/Preise), Verbotsliste (abrufbar unter https://flomio.de/faq/#verbote) und Datenschutzinformation (abrufbar unter https://flomio.de/datenschutz).
§ 2 Vertragsschluss, Registrierung, Altersgrenze
(1) Verkäufer:innen können über die App oder die Internetseite Regalflächen zur Präsentation und zum Verkauf von Waren und Zusatzleistungen (z. B. Sicherungsetiketten, Vitrinen, Regalservice) gegen Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/Preise, buchen. Voraussetzung für die Buchung ist die Erstellung eines Verkäuferprofils (Registrierung) unter Angabe seiner Kontaktdaten, einer Bankverbindung und ggf. dem umsatzsteuerlichen Status, andernfalls kann kein Verkäuferprofil (Registrierung) erstellt werden. Die Erstellung des Verkäuferprofils (Registrierung) stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Nach Erstellung des Verkäuferprofils (Registrierung) und Auswahl der gewünschten Anzahl der Regale und der Laufzeit der Miete kann der Verkäufer:in über die App/ die Internetseite von Flomio Regalflächen buchen. Nach Eingabe aller nötigen Informationen und klickt auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Buchen der Regalflächen und/ oder Zusatzleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Verkäufer:in die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Verkäufer:in durch Klicken, dass er sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt, und dass er auf sein Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB verzichtet, diese Vertragsbedingungen und den Verzicht auf sein Widerrufsrecht im Fernabsatz akzeptiert hat. Erst hiermit gibt der/die Verkäufer:in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Miet- und Vermittlungsvertrages ab.
Nach Abschluss der Buchung erhält der/die Verkäufer:in per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung mit dem Titel „Bestätigung deiner Bestellung“, welche die Buchungsdaten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regalvermietung, die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzerklärung enthält. Diese E-Mail dient ausschließlich der Information über den Eingang der Buchung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verkäufer:in kann die E-Mail und die enthaltenden Anlagen über die Funktion „Drucken“ ausdrucken.
Der Miet- und Vermittlungsvertrag kommt erst mit der Freischaltung der gebuchten Verkaufsfläche im Flomio-System zustande. Die Freischaltung erfolgt durch Flomio im Rahmen der digitalen Regalzuweisung; sie ist dem/der Verkäufer:in über die Flomio-App oder -Website eindeutig erkennbar. Mit dieser Freischaltung wird das Angebot der Verkäufer:in rechtswirksam angenommen. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und dem/der Verkäufer:in im Rahmen der Bestellbestätigung per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
(a)Technische Schritte des elektronischen Vertragsschlusses sind die Eingabe der persönlichen Daten zur Erstellung eines Nutzerprofils (Registrierung), Auswahl der Regalfläche und Mietdauer, Anlage der Verkaufsgegenstände, Anzeige einer Bestellübersicht mit allen Vertragsdaten, ausdrückliche Zustimmung zu den AGB und Datenschutzinformationen und die Abgabe des verbindlichen Vertragsangebots durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig buchen“.
(b) Eingabefehler können vor Absenden jederzeit über die üblichen Browser- oder App-Funktionen korrigiert werden.
(c) Nach Absenden erhält der/die Verkäufer:in eine Eingangsbestätigung mit den Buchungsdaten.
(d) Der Vertragstext wird von Flomio gespeichert und dem/der Verkäufer:in in Textform (E-Mail) zur Verfügung gestellt.
(e) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragsunterlagen (Buchungsdaten, AGB, Bestätigung) können dauerhaft gespeichert oder ausgedruckt werden.
(f) Flomio kann den Vertragsabschluss ablehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Waren.
(2) Ein Regalmiet- und Vermittlungsvertrag kommt nur mit volljährigen Personen (≥ 18 Jahre) zustande.
(3) Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, ihren Status korrekt anzugeben und bestehende gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen.
(4) Bei dem Abschluss eines Regalmiet- und Vermittlungsvertrag und/oder von Zusatzleistungen über die App und/ oder die Internetseite von Flomio handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Der/die Verkäufer:in erklärt:
„Ich verlange ausdrücklich, dass Flomio vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (insbesondere Bereitstellung der Verkaufsfläche und Vermittlungsleistung) beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Flomio verliere (§ 356 Abs. 5 BGB). Die Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen.“
§ 3 Mietdauer, Übergabe und Einrichtung
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der bei Buchung gewählten Laufzeit. Die Einrichtung der Regalfläche ist ab 17:00 Uhr des Vortages oder am ersten Miettag während der regulären Öffnungszeiten möglich. Ein späterer Beginn der Einrichtung durch den Verkäufer:in hat keine Auswirkung auf die vereinbarte Mietdauer; diese verlängert sich nicht automatisch.
(2) Flomio weist dem Verkäufer:in ein Regal zu. Ein Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Regals besteht nicht. Die Zuweisung erfolgt durch Flomio unter Berücksichtigung der gebuchten Fläche und Verfügbarkeit. Flomio erstellt für jeden Artikel einen QR-Code der die relevanten Artikeldaten digital abbildet und sicher stellt, dass jeder Artikel im System eindeutig dem Verkäuferkonto zugeordnet werden kann. Die QR-Codes werden auf den vom Verkäufer:in vor Ort ausgedruckten Etiketten dargestellt und dienen als Grundlage für die Erfassung und Abwicklung der Verkäufe im Kassensystem von Flomio.
(3) Der Verkäufer:in ist verpflichtet, die Artikel eigenständig in das Ladengeschäft zu bringen, vor Ort über den Etiketten-Drucker selbstständig die Etiketten auszudrucken, jeden Artikel mit dem dazugehörigen Etikett zu etikettieren und die Ware ausschließlich in die ihm von Flomio zugewiesene Regalfläche einzuräumen. Eine Nutzung anderer Regale, ein Abweichen von der Etikettierung oder eine unsachgemäße Platzierung der Ware sind unzulässig.
(4) Die Nutzung der Dienstleistung ist nur nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Mietentgelts gemäß § 6 zulässig. Eine vorzeitige Nutzung durch den Verkäufer:in, etwa durch Ausdruck von Etiketten, das Einräumen der Regalfläche oder den Verkauf von Artikeln vor Zahlungseingang, kann durch Flomio in Einzelfällen geduldet werden. Auch im Wiederholungsfall entsteht daraus jedoch kein Anspruch auf zukünftige Kulanz oder Abweichung von den Vertragsbedingungen. Flomio behält sich ausdrücklich vor, bei ausbleibender Zahlung gemäß § 6 die Auszahlung von Verkaufserlösen gemäß § 7 zurückzubehalten, bereits eingeräumte Ware bis zur Klärung zu sperren und gegebenenfalls aus dem Verkaufsraum zu entfernen.
(5) Die Regalfläche darf nur innerhalb der zugewiesenen Fläche genutzt werden. Schwere Gegenstände sind im unteren Bereich zu platzieren. Das Anbringen von Werbematerial, Dekoration oder sonstiger Ausstattung ist ohne vorherige Zustimmung von Flomio unzulässig.
(6) Wird eine Regalfläche über aufeinanderfolgende Zeiträume genutzt, ohne dass das Regal zwischenzeitlich vollständig geräumt und an Flomio zurückgegeben wird, gilt die Nutzung als durchgehende Mietzeit, auch wenn im Buchungssystem Buchungslücken sichtbar sind. In diesem Fall ist Flomio berechtigt, die Nutzung als fortlaufenden Mietzeitraum zu werten und entsprechend abzurechnen.
§ 4 Zulässige/Unzulässige Artikel
(1) Zum Verkauf zugelassen sind gebrauchte Artikel und handgefertigte Unikate in verkehrsfähigem Zustand. Unzulässig sind u. a. Waffen, gefährliche Stoffe, Lebensmittel, Kosmetik, Tabakwaren, pornografische Inhalte, Markenfälschungen oder Ware aus tragbaren Handlungen oder sonstige unseriösen Quellen, vgl Verbotsliste, abrufbar unter https://flomio.de/faq/#verbote.
(2) Flomio darf stichprobenartig prüfen, ob zum Verkauf vorgesehene Artikel auf der Verbotsliste stehen und verdächtige Artikel sperren/entfernen und bei Verstößen fristlos kündigen.
§ 5 Artikelanlage, Preisauszeichnung und Präsentation
(1) Jeder Artikel ist vom Verkäufer:in über die App oder die Internetseite anzulegen. Hierzu hat der Verkäufer:in ein Foto hochzuladen, das System erzeugt automatisch eine Artikelliste mit Artikelbeschreibung und einem Preisvorschlag. Der Verkäufer:in kann die Beschreibung und den Preis anpassen und abweichend festlegen.
(2) Jede Preisänderung erfordert neue Preisschilder. Rabatte werden digital gesteuert. Artikel ohne korrektes Preisschild können von Flomio entfernt werden.
§ 6 Mietentgelt, Zusatzleistungen
Das Mietentgelt und das Entgelt für Zusatzleistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://flomio.de/Preise. Das Mietentgelt und das Entgelt für Zusatzleistungen ist vor Mietbeginn fällig und vom Verkäufer:in zu zahlen.
§ 7 Provision, Abrechnung und Auszahlung
(1) Flomio erhält zusätzlich vom Verkaufserlös eine Provision gemäß Preisliste abrufbar unter https://flomio.de/Preise.
(2) Alle Verkäufe werden digital erfasst und dem jeweiligen Verkäufer:in über die App bzw. die Internetseite zugewiesen. Alle Erlöse der Verkäufer:in abzüglich der Provision und etwaig noch geschuldeter Entgelte für Verlängerungen der Mietdauer und/ oder Zusatzleistungen werden unbar an die Verkäufer:in an die angegebene Kontoverbindung ausgezahlt. Der Abrechnungszyklus ist aus der aktuellen Preisliste ersichtlich, abrufbar unter https://flomio.de/Preise.
Der Verkäufer erhält eine Abrechnung als PDF, abrufbar über die App.
(3) Bei Verdacht auf Betrug darf Flomio Auszahlungen zurückhalten.
§ 8 Gefahrtragung, Diebstahl, Versicherung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, tragen die Verkäufer:innen das Risiko von Verlust/Diebstahl ihrer Artikel. Flomio trägt lediglich für die verkehrsübliche Bewachung und Kontrolle der Artikel Sorge; zu darüber hinausgehenden besonderen Bewachungs- und/oder Kontrollmaßnahmen ist Flomio nicht verpflichtet. Verkehrsüblich ist vorliegend die Überwachung des Verkaufsbereichs mittels Videotechnik. Die Artikel können darüber hinaus von Flomio als entgeltpflichtige Zusatzleistung mit Sicherungsetiketten versehen werden.
(2) Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, natürliche Abnutzung, tierische Einwirkungen oder durch das Verhalten Dritter entstehen, haftet Flomio nicht.
(3) Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleiben unberührt.
§ 9 Rechte Dritter, Freistellung, Informationspflichten
(1) Die Verkäufer:innen versichern die rechtmäßige Herkunft der Artikel und das sie zum Verkauf der Artikel berechtigt sind und keine Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte etc. verletzen. Die Verkäufer:innen stellen Flomio auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware der Verkäufer:innen stehen.
(2) Gewerbliche Verkäufer:innen erfüllen, soweit erforderlich, gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in eigener Verantwortung.
§ 10 Haftung
Soweit nicht anders vereinbart haftet Flomio für Vertragsverletzungen unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Flomio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Flomio ausgeschlossen.
§ 11 Beendigung der Mietzeit, Räumung, Verwahrung, Verwertung
(1) Die Mietdauer endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums. Flomio kann den Verkäufer:in als unverbindlichen Service vor Ablauf der Mietzeit per App und/oder E-Mail an das bevorstehende Mietende erinnern.. Das gebuchte Regal ist am letzten Miettag bis 17:00 Uhr von dem Verkäufer:in vollständig zu räumen. Bei Verzug kann eine Räumungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste, abrufbar gemäß https://flomio.de/Preise, erhoben werden. Eine Verlängerung des Vertrages gemäß § 545 BGB über die vereinbarte Mietzeit hinaus wird ausgeschlossen.
(2) Nicht abgeholte Artikel werden von Flomio 14 Tage verwahrt; nach schriftlicher Benachrichtigung und Fristablauf darf Flomio die Ware verwerten. Erlöse stehen Flomio zu.
(3) Das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) bleibt unberührt.
§ 12 Kündigung
(1) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist über die App bzw. die Internetseite möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
Flomio verarbeitet personenbezogene Daten der Verkäufer:innen ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Darüber hinaus kann Flomio auf freiwilliger Basis und nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person weitere personenbezogene Daten (z. B. Geschlecht, Geburtsdatum, freiwillige Kontaktpräferenzen oder Interessen) verarbeiten, um die Kundenbindung gezielt und personalisiert zu gestalten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Eine Einwilligung zur Nutzung freiwilliger Angaben kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten als betroffene Person sowie zu Kontaktmöglichkeiten sind abrufbar in der Datenschutzerklärung unter https://flomio.de/datenschutz.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Soweit vereinbar, gilt deutsches Recht.
(2) Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 15 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbraucher:innen haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) Durch Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung (§ 356 Abs. 5 BGB) erlischt das Widerrufsrecht.
(3) Diese Erklärung wird elektronisch dokumentiert.